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Sil Yanku: "Es JO isch im Interesse vo dä Schwyz und bringt numä Vorteil"

 

Die nunmehr seit sechs Jahren vertraglich geregelte Personenfreizügigkeit mit den alten 25 Staaten der Europäischen Union (EU) ist aus meiner Sicht (ich bin ein seit sechs Jahren in der Schweiz lebender Rumäne) fortzuführen und auf die beiden EU-Staaten Bulgarien und Rumänien zu erweitern. Dafür sprechen – wie Mitglieder des Bundesrates unlängst ausführten – mehrere, durch Fakten belegte Gründe:

    * Die EU ist die wichtigste Wirtschaftspartnerin der Schweiz. Die Unternehmen in der Schweiz sind auf Fachkräfte aus dem EU-Raum angewiesen. Der offene Arbeitsmarkt stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz. Nicht zu vergessen ist, dass die Personenfreizügigkeit kein "Einbahnverkehr" ist, sondern Schweizerinnen und Schweizern dieselben Rechte in Bezug auf den EU-Markt einräumt.
    * Die Personenfreizügigkeit war bisher erfolgreich und gewährleistet gute vertragliche Rahmenbedingungen. Das Wirtschaftswachstum wurde gefördert und rund 250'000 neue Stellen wurden geschaffen. Laut Angaben des Bundes soll sich das Bruttoinlandprodukt um 1 Prozent erhöht haben. Ferner ist die Arbeitslosenzahl von 170'000 im Jahr 2004 auf rund 100'000 gefallen. Trotz Lohnunterschieden gab es – auch dank den flankierenden Massnahmen – keinen hohen Migrationsdruck aus osteuropäischen Ländern auf den schweizerischen Arbeitsmarkt.
    * Das Ausgeführte gilt auch in Bezug auf die sich anbahnende Wirtschaftskrise. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind stabile Rahmenbedingungen wichtig. Da es in Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs weniger Stellen gibt, werden weniger EU-Bürger in die Schweiz kommen, weshalb kaum eine Belastung der Arbeitslosenkasse eintreten wird.
    * Die Personenfreizügigkeit führte bis anhin kaum zu einem Sozialmissbrauch, da sie für arbeitslose Personen nicht gilt. Nur wer die Mindestbeitragsfrist von 12 Monaten erfüllt, hat einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ferner erhält keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, wer keine Arbeit findet.
    * Die Behauptung, die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU-Staaten Bulgarien und Rumänien werde zu einer Überschwemmung des schweizerischen Arbeitsmarktes mit billigen Arbeitskräften führen, ist ein reines "Schreckgespenst". So kann die Schweiz während maximal sieben Jahren nach Inkraftsetzung des Vertrags Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen einführen; während dieser Zeit haben Inländer Vorrang. Anschliessend könnten während weiterer drei Jahre erneut Kontingente eingeführt werden. Zu beachten ist zudem, dass die rumänische Wirtschaft derzeit boomt, was dazu führt, dass das Interesse, die Heimat und damit auch das soziale Umfeld zu verlassen, äusserst gering ist.
    * Ein Nein zur Personenfreizügigkeit hätte fatale Folgen, da alle Verträge der Bilateralen I ausser Kraft gesetzt würden, da sie mit der Personenfreizügigkeit verknüpft sind. Die Schweiz müsste wohl in der Folge unter starkem wirtschaftlichen Druck als "Bittstellerin" bei der EU vorsprechen, welche zudem Gegenforderungen (z.B. Steuerstreit) stellen könnte, oder aber mit jedem EU-Staat einzeln verhandeln, was nicht nur sehr zeitintensiv, sondern auch unrealistisch wäre.

 

Stimmet JO bi dä Abstimmig über d'Personänfreizügigkeit.

 

Es JO isch im Interesse vo dä Schwyz und bringt numä Vorteil.

 

 

Silviu Iancu

Sänger

 

Anonymous Wed, 01/21/2009 - 00:45

Das sind richtige Argumente, wir lieben unser St. Galler In-Verso. Wann bringst du wieder eine neue Platte raus? Im Radio spielen sie immer die gleiche Songs... Wir, deine Fans werden ganz bestimmt Ja zu Personenfreizügigkeit abstimmen.

St. Gallen loves Silviu Iancu, St. Gallen loves Romania!!!